| Produkteigenschaft | Wert |
|---|---|
| GTIN: | 6952918343097 |
| HAN: | 00321 |
| Kategorie: | Zylindrisch |
| Spannung: | 1.5 V |
AAA 1,5V 1100mWh (ca. 700mAh) Lithium Ionen Akku (Wiederaufladbar)
Es gibt nicht viele 10440 AAA Li-Ion-Zellen auf dem Markt, dies ist einer der hochwertigsten und leistungsstärksten 1,5V Akkus
in der Größe 10440 (entspricht einer AAA Batterie).
Besonders gut ist der Akku für z. B. Taschenlampen, Wildkameras, Funkgeräte, Fotoequipment, Blitzgeräte, Eingabestifte u. s. w. geeignet.
Das Mangan reagiert nicht mit Lithium daher haben diese Zellen eine hohe Eigensicherheit.
1000 Ladezyklen sind somit mit dem 1,5V Lithium-Ionen-Akku unter realen Bedingungen durchaus möglich.
Lithium-Ionen Akkus sind thermisch stabil und unterliegen keinem Memory-Effekt.
XTAR AAA 1,5V 1100mWh (ca. 700mAh)
| Kapazität | 700 mAh |
| Minimale Kapazität | 630 mAh |
| Nennspannung | 1,5V |
| Kapazität in mWh | 1100 mWh |
| max. Entladestrom | 1,5A |
| max. Ladestrom | 0,25A |
| Ladezyklen | 1000x |
| Schutz | Ja |
| Pluspol | Ja |
| Durchmesser | 10,3 mm ± 0,15 mm |
| Höhe | 44,5 mm |
| Gewicht | 9g |
Das Aufladen von den 1,5V Li-Ion. Akkus ist nur mit einem dafür ausgelegten Ladegerät möglich.
Aufladen mit einem herkömmlichen Ladegerät für NiMH/NiCD oder Li-Ionen-Akkus ist nicht erlaubt.
Packungsinhalt: 1x Xtar 1,5V AAA
Ab dem Kauf von 4 Akkus eine Box kostenlos dazu!
Batteriegesetz
Powercells weist den Kunden auf den Inhalt der §§ 17 und 18 des Batteriegesetzes hin:
1. Der Endnutzer dieser Batterien und Akkus ist zur Rückgabe gesetzlich verpflichtet.
2. Der Kunde kann seine Batterien und Akkus nach Gebrauch bei uns oder im Handel unentgeltlich zurückgeben. Dies kann entweder vor Ort geschehen oder der Kunde kann uns die Batterien und Akkus unter nachstehender Adresse zurückschicken:
3. Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne (§ 17 Absatz 1 Batteriegesetz) bedeutet, dass die Entsorgung von Batterien und Akkus über den Hausmüll gesetzlich verboten ist. Auf Batterien und Akkus finden sich die chemischen Zeichen „Hg“ (Quecksilber), „Cd“ (Cadmium) und „Pb“ (Blei) (§ 17 Absatz 3 Batteriegesetz). Bei mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, 0,002 Masseprozent Cadmium oder 0,004 Masseprozent Blei müssen Batterien und Akkus mit den Symbolen „Hg“, „Cd“ und „Pb“ gekennzeichnet sein.
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