TAICO 51,2V 150Ah LiFePO4 7,68KWh
Ein Akku von TAICO der neusten Generation mit LiFePO4 Technologie (Lithium-Eisenphosphat-Akkumulator). Seine schnellen Lade- und Entladeeigenschaften, ermöglichen die effiziente Speicherung und Abgabe großer Energiemengen in kurzer Zeit. Dies macht ihn zur optimalen Wahl für den Einsatz in solarbetriebenen Speicherlösungen für Privathaushalte.
Garantie: 10 Jahre
Für weitere Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.
Nennspannung | 51,2V |
Kapazität | 150Ah |
Engerie | 7,68KWh |
Innenwiderstand | <20mΩ |
Zyklenfestigkeit | >6000x ~80% Kapazität / 15 Jahre |
Ladestrom | 75A |
Entladestrom | 100A konstant (150A <3s) |
Zellen | Prismatisch 3,2V 150Ah - 16S1P |
Maße (L*B*H) | 482 x 500 x 280mm |
Gewicht | 65Kg |
Kommunikation | RS485/RS232/CAN |
Schutz | Mit BMS für LiFePO4 100A 16S |
Lade- / Entladetemperatur | 0°C bis 45°C / -20°C bis 60°C |
WICHTIG!
0% MwSt. aufgrund EEG-Reform 2023 für Privatkunden. (Geschäftskunden müssen zusätzlich 19% MwSt. zahlen.)
Voraussetzung:
- Die Lieferadresse befindet sich in Deutschland
- Die maximale Leistung der zu installierenden/installierten PV-Anlage ist unter oder genau 30Kw
Mit dem Kauf bestätigen Sie diese Voraussetzungen. Gerne können Sie sich auch unser Formular downloaden und die Angaben dort bestätigen.
https://docdro.id/qmKEhlW
Lieferumfang: TAICO 150Ah Solarspeicher / 3x Kabel
Batteriegesetz
Powercells weist den Kunden auf den Inhalt der §§ 17 und 18 des Batteriegesetzes hin:
1. Der Endnutzer dieser Batterien und Akkus ist zur Rückgabe gesetzlich verpflichtet.
2. Der Kunde kann seine Batterien und Akkus nach Gebrauch bei uns oder im Handel unentgeltlich zurückgeben. Dies kann entweder vor Ort geschehen oder der Kunde kann uns die Batterien und Akkus unter nachstehender Adresse zurückschicken: Impressum
3. Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne (§ 17 Absatz 1 Batteriegesetz) bedeutet, dass die Entsorgung von Batterien und Akkus über den Hausmüll gesetzlich verboten ist. Auf Batterien und Akkus finden sich die chemischen Zeichen „Hg“ (Quecksilber), „Cd“ (Cadmium) und „Pb“ (Blei) (§ 17 Absatz 3 Batteriegesetz). Bei mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, 0,002 Masseprozent Cadmium oder 0,004 Masseprozent Blei müssen Batterien und Akkus mit den Symbolen „Hg“, „Cd“ und „Pb“ gekennzeichnet sein.
| Cd = Batterie enthält Cadmium Hg = Batterie enthält Quecksilber Pb = Batterie enthält Blei Mh = Batterie enthält Metallhydrid
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